HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Sponsoren


Kontext: Sponsoren


"Gut zu wissen."

Oder:

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Sponsoring.

Der Autor wirbt nicht um Sponsoren.

Der Autor wirbt nicht mit den Sponsoren. Die Sponsoren können jedoch bestimmen und mit dem Autor vereinbaren, dass die von ihnen geförderten Projekte in einer jeweils festgelegten Art und Weise als "gefördert von (durch)" ergänzt werden.

Die Unterstützungen sind nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne.

Ob die Kosten der Unterstützungen steuerlich z.B. als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Bildungsausgaben geltend gemacht werden (können, dürfen, müssen), ist Sache der unterstützenden Person oder Organisation.

Der Autor kann ohne Angaben von Gründen eine angebotene Unterstützung ablehnen.

Der Autor kann eine zugesagte oder bereits laufende (weitere) Unterstützung mit Angabe von Gründen ablehnen.

Der Autor kann Personen, die im Rahmen von Unterstützungen eingesetzt werden (sollen, wollen, dürfen oder müssen), vorschlagen, auswählen oder ablehnen. Das gilt auch für den weiteren Einsatz von Personen im Rahmen der Unterstützungen.