HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Sponsoren

Kontext: "Sponsoren"

Dieser Kontext enthält ergänzende Regelungen, Geschäftsbedingungen sowie Tipps, um

  1. Sponsor zu werden,
  2. Sponsor zu bleiben,
  3. Sponsoren zu gewinnen,
  4. die Leistungen und Produkte der Sponsoren mit dem Lebenswerk von Heinrich Keßler zu verbinden,
  5. die Leistungen und Produkte der Sponsoren zu nutzen.

Der Kontext informiert:

  1. Interessenten für ein Sponsoring über die Art und Weise, wie sie das Lebenswerk von Heinrich Keßler mit den eigenen verbinden können,
  2. Besuchende des Lebenswerkes von Heinrich Keßler über die Personen und Organisationen, welche das Lebenswerk von Heinrich Keßler unterstützen.

Der Kontext enthält auch die aktuellen gültigen Bedingungen, Konditionen und Regelungen. Er informiert auch über grundsätzliche Regelungen, die notwendig sind, wenn Sponsoren kooperieren und konkurrieren.

Wer nach Sponsoren sucht, wird diesen Kontext auch als Hintergrund verwenden, um sich ein besseres Bild über die Art und Weise machen, wie Sponsoring geschehen und aussehen kann.


Sponsoren ermöglichen, unterstützen und fördern den laufenden Geschäftsbetrieb oder besondere Vorhaben oder Schwerpunkte, ohne sich selbst inhaltlich daran zu beteiligen. Das Sponsoring drückt aus, welche Ideen, Werte, Ziele, Orientierungen oder Entwicklungen unterstützt werden und auf welche Art und Weise diese Unterstützungen geschehen.


Unterschiede zwischen Spenden, freiwilligen Anerkennungen und dem Sponsoring:

Für die Gebenden und Nehmenden sind die Unterschiede fein, manchmal nicht sofort zu erkennen, jedoch von grundsätzlicher Natur.

Spenden:

Spenden werden üblicherweise gegeben, um bestimmte Zwecke finanziell zu unterstützen, die in der ausgelobten oder erwarteten Art und Weise durch Personen oder Organisationen verfolgt werden. Das Lebenswerk des Autors Heinrich Keßler lobt keine Zwecke aus und dient auch keinem anderen Zweck als der Bereitstellung des Lebenswerkes für alle jene, die Zugang zu ihm suchen und erhalten. Dieser Zweck ist zwar letztlich "gemeinnützig", es fehlt jedoch die Absicht, das Versprechen und die Verpflichtung, die eventuell erhaltenen Mittel auch "gemeinnützig" im steuerlichen Sinne einzusetzen. Spenden sind deshalb nicht möglich und werden, falls dennoch "gespendet" werden sollte, ausschließlich als "freiwillige Anerkennungen" behandelt.

Freiwillige Anerkennungen:

Eine freiwillige Anerkennung ist eine nachträgliche oder vorsorgliche Bezahlung einer genutzten Leistung des Autors, die von ihm oder Dritten kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, z.B. die Nutzung dieses Kontextes, einer Gliederung, eines Modells, einer Anleitung, eines Hinweises, einer Mahnung oder einer anderen Hilfestellung. Die Leistungsverpflichtung ist also keine formale, sondern eher eine "moralische" und ehrenwerte: Durch die freiwillige Anerkennung wird der Autor z.B. am Nutzen beteiligt, der für sich selbst gezogen wurde.

Die Bereitstellung der kostenlos nutzbaren Leistungen ist für den Autor nicht kostenfrei. Die freiwilligen Leistungen senken die laufende Kostenlast. In diesem Sinne sind die freiwilligen Leistungen in jeder Höhe sehr willkommen.

Wer Produkte erwerben will, kann den Preis selbst bestimmen und durch die Höhe des Preises auch die Wertschätzung der Vorleistungen ausdrücken.

Sponoring:

Sponsoring ist in der Regel mit Erwartungen an einen immateriellen Nutzen für die Gebenden verbunden, die bei ihren Unterstützungen oft auch gegenüber Dritten, dem Finanzamt oder der Öffentlichkeit offenlegen müssen, was sie bewogen hat, um "zu sponsern". Die Einflussnahme auf das Lebenswerk, einzelne Kontexte, Projekte oder Inhalte durch Sponsoren ist mit der Architektur und der Gestaltung des Lebenswerkes nur dort vereinbar, wo aus den eigenen Mitteln des Autors keine Möglichkeit besteht, förderungswürdige Vorhaben anzugehen. Im Kontext sind Beispiele aufgeführt, welche "gesponsert" werden können, z.B. um entsprechende Kooperationen und Partnerschaften zu ermöglichen, zu erhalten und zu gestalten. Die Art und Weise der direkten oder indirekten Beteiligungen wird im Einzelfall geregelt.